Neuer
Soester Norden

Im Soester Norden entsteht derzeit das größte Neu­baugebiet der Stadt. Eine Mustersiedlung  moderner Infrastruktur und ökologischer Wärmeversorgung.

Wir versorgen die zukünftigen Bewohner nicht nur mit Erdwärme, sondern natürlich auch mit Glasfaser-Internet, Strom und Wasser. Bei Bedarf installieren wir Photo­voltaik­anlagen und bieten Ihnen Lademöglichkeiten für die E-Mobilität.

Erdwärme - Ihr Haus wird nachhaltig warm

Das Erdwärme-Netz krönt den ökologischen Vorzeige­charakter des neuen Wohnquartiers. Das System "Kalte Nahwärme" ist nahezu emissionsfrei - in Nachhaltigkeit und Effizienz nicht zu schlagen.

Glasfaser Internet - Ihr Haus wird schnell

Schnelles Internet ist heute so wichtig wie Strom, Wärme und Wasser. Egal, ob Sie streamen oder Ihr Haus zum Smart Home machen wollen. Mit unserem Glasfaser-Paket sind Sie auf der sicheren Seite – heute und in Zukunft.

Solaranlage - Ihr Dach kann mehr

Grüner Strom vom eigenen Dach schont Ihr Konto und die Umwelt. Wir helfen Ihnen dabei, die Energie der Sonne zu ernten: Mit kompletten Lösungen zur lokalen Erzeugung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen.

Wallbox - bequem zuhause laden!

Ob Garage, Carport oder Stellplatz – die normale Steckdose genügt da nicht. Eine private Ladestation vereinfacht das Laden ungemein: Sie bietet Sicherheit, Komfort und vor allem mehr Tempo.

Haben Sie Fragen?

Wir sind gerne persönlich für Sie da und beantworten Ihre Fragen telefonisch.

Sie erreichen uns Mo.-Mi. von 8:30 bis 16:30 Uhr, Do. 8:30 bis 18:00 Uhr und
Fr. von 08:30 bis 13:00 Uhr unter: 02921.392-0.

 

Impressum

Stadtwerke Soest GmbH
Aldegreverwall 12
59494 Soest

Telefon: 02921 392-0
Telefax: 02921 392-222
E-Mail: info@stadtwerke-soest.de

Geschäftsführung

André Dreißen

Vorsitzender des Aufsichtsrates

Hans-Ulrich Koch

Registergericht: Amtsgericht Arnsberg
Registernummer: Arnsberg HRB 5436

USt-ID: DE126638354


Zuständige Aufsichtsbehörde

Regulierungskammer Nordrhein-Westfalen
im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk
des Landes NRW
Berger Allee 25
40213 Düsseldorf

Telefon: 0211 61772-410
Telefax: 0211 61772-762
E-Mail: info@regulierungskammer.nrw.de

Hier können Sie die Datenschutzrichtlinien der Stadtwerke Soest als PDF herunterladen.

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Statistische Auswertungen mit PIWIK

Diese Website benutzt Piwik, eine Open-Source-Software zur statistischen Auswertung der Besucherzugriffe. Piwik verwendet sogenannte “Cookies”, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen.

Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieses Internetangebotes werden auf dem Server des Anbieters in Deutschland gespeichert. Die IP-Adresse wird sofort nach der Verarbeitung und vor deren Speicherung anonymisiert.

Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich nutzen können.

Haftungshinweis

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Auf dieser Seite wurden Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Zum Zeitpunkt der Linksetzung waren diese "verlinkten" Seiten frei von illegalen Inhalten. Für alle diese Links gilt folgendes:Hiermit erklärt die Stadtwerke Soest GmbH ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf aktuelle oder zukünftige Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten hat. Deshalb distanziert die Stadtwerke Soest GmbH sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller Seiten, zu denen diese Seite linkt. Diese Erklärung gilt für alle angezeigten Links und für alle Inhalte, Gästebücher, Diskussionsforen und Mailinglisten der Seiten, zu denen Links führen.

Urheber- und Kennzeichnungsrecht

Alle auf dieser Webseite genannten bzw. verwendeten Markennamen, sowie (r) Marken- und Warenzeichen gehören den jeweiligen eingetragenen Eigentümern. Das Copyright für veröffentlichte, von der Stadtwerke Soest GmbH selbst erstellte Objekte bleibt allein bei der Stadtwerke Soest GmbH. Die Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Texte, Tondokumente oder Videosequenzen in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Stadtwerke Soest GmbH nicht gestattet und wird strafrechtlich verfolgt. Das Bild "Bauernmarkt" auf der Seite "Grüner Regionalstrom" wurde uns freundlicherweise vond er Wirtschafts- und Tourismus GmbH Möhnesee zur Verfügung gestellt.

Salvatorische Klausel

Sollten Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Verbraucherstreitbeilegungsverfahren

Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG können Sie als Verbraucher ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. gemäß § 111 b EnWG beantragen. Weitere Hinweise finden Sie hier.

Datenschutz

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entfaltet seit dem 25.05.2018 auch in Deutschland unmittelbare Rechtswirkungen. Als Ihr Energieversorger möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren.


1. Wer ist für die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten verantwortlich und an wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Die Stadtwerke Soest GmbH, Aldegreverwall 12, 59494 Soest, Telefon: 02921 392-0, Telefax: 02921 392-222, E-Mail: info@stadtwerke-soest.de ist für die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten verantwortlich.
Unser Datenschutzbeauftragter steht Ihnen für Fragen unter: dsb@stadtwerke-soest.de zur Verfügung.

2. Welche Arten von personenbezogenen Daten werden von mir verarbeitet?
Name des Kunden, Adressdaten, Zählernummer, Angaben zum bisherigen Strombezug, Lieferbeginn- und Lieferende, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Energieverbrauch/Messwerte, Identifikationsnummer der Marktlokation, Geburtsdatum, Vorname und Geburtsdatum der/des Ehepartnerin/s;
Sofern als Zahlungsweise das SEPA-Lastschriftmandat gewählt wurde, erheben wir folgende weitere Angaben, um den Lastschrifteinzug durchzuführen sowie Gutschriften erstatten zu können: Name des/der Kontoinhaber/s, Adressdaten des/der Kontoinhaber/s, Kreditinstitut, IBAN.

3. Zu welchen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Verarbeitung?
Zur Erfüllung des Energieliefervertrags inkl. Abrechnung und/oder Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Ihre Anfrage hin erfolgen, auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO sowie der §§ 49 ff. des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG), zur Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Energieliefervertrags mit dem Kunden auf Grundlage von § 31 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG); in die Berechnung der für die Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Energieliefervertrags verarbeiteten Wahrscheinlichkeitswerte für Ihr zukünftiges Zahlungsverhalten (Scoring) fließen unter anderem Ihre Anschriftendaten ein, zur Direktwerbung und Marktforschung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO i. V. m. Ihrer Einwilligung sowie auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO und zur Wahrung der gesetzlichen Archivierungs- und Aufbewahrungspflichten (z. B. § 257 HGB, § 147 AO) auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO.

4. Erfolgt eine Offenlegung meiner personenbezogenen Daten gegenüber anderen Stellen?
Eine Offenlegung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der unter 3. genannten Zwecke gegenüber folgenden Empfängern: Auskunfteien, Abrechnungsdienstleister, Druckdienstleister.

5. Für welche Dauer werden meine personenbezogenen Daten gespeichert?
Personenbezogene Daten werden zu den unter 3. genannten Zwecken solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung dieser Zwecke erforderlich ist. Zum Zwecke der Direktwerbung und der Marktforschung werden Ihre personenbezogenen Daten solange gespeichert, wie ein überwiegendes rechtliches Interesse unseres Unternehmens an der Verarbeitung nach Maßgabe der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen besteht, längstens jedoch für eine Dauer von zwei Jahren über das Vertragsende hinaus.

6. Welche Rechte habe ich in Bezug auf die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten?
Recht auf Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogene Daten (Art. 13 Abs. 2 Buchst. b DSGVO), Recht auf Berichtigung, wenn die Sie betreffenden gespeicherten Daten fehlerhaft, veraltet oder sonst wie unrichtig sind (Art. 13 Abs. 2 Buchst. b DSGVO), Recht auf Löschung, wenn die Speicherung unzulässig ist, der Zweck der Verarbeitung erfüllt und die Speicherung daher nicht mehr erforderlich ist oder Sie Ihre Einwilligung widerrufen haben (Art. 13 Abs. 2 Buchst. b DSGVO), Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18 Abs. 1 Buchst. a bis d DSGVO genannten Voraussetzungen gegeben ist (Art. 13 Abs. 2 Buchst. b DSGVO), Recht auf Übertragung der vom Kunden bereitgestellten ihn betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 2 Buchst. b DSGVO), Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, wenn die in Art. 21 DSGVO genannten Voraussetzungen vorliegen. (Art. 13 Abs. 2 Buchst. b DSGVO), Recht auf Widerruf einer erteilten Einwilligung, wobei der Widerruf die Rechtmäßigkeit der bis dahin aufgrund der Einwilligung erfolgten Verarbeitung nicht berührt (Art. 13 Abs. 2 Buchst. c DSGVO) und Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 13 Abs. 2 Buchst. d DSGVO).

Sie können jederzeit der Verarbeitung Ihrer Daten für Zwecke der Direktwerbung und/oder der Marktforschung uns gegenüber widersprechen; telefonische Werbung durch unser Haus erfolgt zudem nur mit Ihrer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG. Den Widerspruch können Sie z. B. per Brief oder E-Mail an die unter 1. dargestellten Kontaktdaten mitteilen.

7.  Welche Analyse Tools und Werbung nutzen wir?

Google Analytics

Diese Website nutzt Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.
Google Analytics verwendet so genannte „Cookies“. Das sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

Die Speicherung von Google-Analytics-Cookies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren.

IP-Anonymisierung

Wir haben auf dieser Website die Funktion IP-Anonymisierung aktiviert. Dadurch wird Ihre IP-Adresse von Google innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vor der Übermittlung in die USA gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt.

Browser Plugin

Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch den Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.

Widerspruch gegen Datenerfassung

Sie können die Erfassung Ihrer Daten durch Google Analytics verhindern, indem Sie auf folgenden Link klicken. Es wird ein Opt-Out-Cookie gesetzt, der die Erfassung Ihrer Daten bei zukünftigen Besuchen dieser Website verhindert: Google Analytics deaktivieren.
Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten bei Google Analytics finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de.

Auftragsdatenverarbeitung

Wir haben mit Google einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen und setzen die strengen Vorgaben der deutschen Datenschutzbehörden bei der Nutzung von Google Analytics vollständig um.

FAQ zur Kalten Nahwärme

1. Was steckt hinter dem Projekt „Kalte Nahwärme“ im Soester Norden?

Die Stadtwerke Soest errichten beim Wohnprojekt „Soester Norden“ eines der bundesweit größten Kalte-Nahwärme-Netze. Dieses Netz übernimmt die Heizungs- und Warmwasserversorgung auf besonders energieeffiziente und damit klimafreundliche Weise. Als Versorgungsquelle dient die Wärme des Erdbodens in eineinhalb und drei Metern Tiefe. Dort herrschen ganzjährig etwa zehn Grad Celsius, was ausreichend für die Technik der „Kalten Nahwärme“ ist. Flächenkollektoren – das sind Rohre, in denen ein Wasser-Glykol-Gemisch fließt – sammeln doppellagig diese Wärme ein und leiten sie in die Wohngebäude. Im Innern der Gebäude arbeiten Wärmepumpen, die dem ca. zehn Grad warmen Wasser-Glykol-Gemisch die Wärme entziehen und damit das Heizungs- und Frischwasser auf 30 bis 55 Grad Celsius erhitzen. Im Sommer kann mit demselben Prinzip das Haus auch klimaneutral gekühlt werden. Wegen der Energieeffizienz und Klimafreundlichkeit des Prinzips „Kalte Nahwärme“ wird das Projekt im Rahmen des Programms Bundesförderung für effiziente Wärmenetze „Wärmenetzsysteme 4.0“ unterstützt. Die Administration der Förderanträge führt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch. Sämtliche Fördermittel werden im Projekt an die Bauherren weitergegeben. BAFA-Webseite mit Förderprogramm

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Waermenetze/waermenetze_node.html

2. Warum hat man sich für genau dieses Modell entschieden?

Das Neubaugebiet „Soester Norden“ ist in mehrfacher Hinsicht ein Meilenstein der Soester Stadtentwicklung. Mit rund 600 Wohneinheiten im Endausbau wird das Quartier einerseits einen starken Beitrag dazu leisten, die Nachfrage nach Wohnraum in Soest zu decken. Darüber hinaus erfüllt das Neubaugebiet höchste Ansprüche an den Klimaschutz. Die Stadt Soest kann diese Ziele in dem Neubaugebiet auch deshalb umsetzen, weil sie Eigentümerin des Baulands ist und sie somit die Bebauungsplanung und die Vermarktungskriterien selbst bestimmen kann. Dem Klimaschutz dient zum Beispiel die Vorgabe, dass die Wohngebäude mindestens dem Energieeffizienzstandard KfW 55 entsprechen müssen, in Teilabschnitten sogar dem noch anspruchsvolleren Standard KfW 40plus. Die Ausrichtung der Dächer ist im Bebauungsplan so festgelegt, dass Solaranlagen effizient betrieben werden können. Die Verlegung eines Erdgasnetzes in dem Neubaugebiet wurde vom Soester Rat bei der Projektierung von vorneherein grundsätzlich aus ökologischen Gesichtspunkten ausgeschlossen. Es soll im „Soester Norden“ kein fossiler Energieträger zur Wärmeerzeugung zum Einsatz kommen. Der Rat der Stadt hat aber auch entschieden, im Neubaugebiet hohe ästhetische Ansprüche an das Gesamtprojekt anzulegen. Man will deshalb dort durch einen sichtbaren Qualitätsvorsprung die Heiz- und Kühltechnik in den Immobilien wertsteigernd gestalten. Wildwuchs aus verschiedenen Techniken soll von vorneherein vermieden werden und eine hohe Baukultur das neue Quartier prägen.

3. Was sind die wesentlichen Vorteile des Prinzips „Kalte Nahwärme“?

Die Technik macht klimaneutrales und effizientes Heizen möglich. Auch eine Kühlung von Wohnräumen ist im Sommer ohne den Einbau zusätzlicher Klimaanlagen und sogar ohne den Betrieb der Solewärmepumpe möglich. Bis auf den Einsatz einer Solewärmepumpe zum Heizen, die Strom verbraucht, ist somit klimaneutrales Heizen und klimaneutrales Kühlen möglich. Wird die Solewärmepumpe mit 100 Prozent regenerativ erzeugtem Strom betrieben, ist die Klimaneutralität im gesamten Modell gewährleistet. Es wird Infrastruktur etabliert, die zuverlässig klimaneutral wärmt und kühlt. Grüner, nachhaltiger und klimaschonender kann das Thema heute nicht umgesetzt werden. Die „Kalte Nahwärme“ setzt konsequent auf Klimaschutz, aktiver, positiver und entschlossener als jede derzeit bekannte alternative Methode. Sie bedeutet ganzheitliche Bauentwicklung ohne Wenn und Aber und steht für absolut innovative Quartierentwicklung.

Im Vergleich zum Alternativprinzip Erdwärmepumpe sind zwei Unterschiede signifikant: Beim Prinzip der „Kalten Nahwärme“ entfällt die Erdbohrung, die bei der herkömmlichen Erdwärmepumpe notwendig ist. Diese Bohrung kann in Einzelfällen zu geologischen Verwerfungen führen und muss gegebenenfalls in bestimmten Bohrgebieten je nach geologischer Beschaffenheit nach Ablauf einiger Jahre erneut vorgenommen werden. Dabei entstehen zusätzliche Kosten, die beim Prinzip der „Kalten Nahwärme“ entfallen. Bundesweit bekannt geworden sind geothermische Verwerfungen z.B. in Staufen in Südbaden und in Kamen im Ruhrgebiet, wo durch Erdbohrungen zahlreiche Häuser beschädigt wurden. Auch die Lärmbelastung beim Prinzip der „Kalten Nahwärme“ ist im Vergleich zur herkömmlichen Luftwärmepumpe wesentlich geringer. Gerade bei dichter Bebauung führt diese Geräuschbelastung durch Luftwärmepumpen immer wieder zu erheblichen Friktionen bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Sie ist damit geeignet, das Prinzip der guten Nachbarschaft zu stören und in gravierenden Fällen sogar zu zerrütten. Bei Anwendung der Solewärmepumpen wie beim Prinzip der „Kalten Nahwärme“ entfällt die Geräuschproblematik nahezu vollständig. Die Pumpen arbeiten im Technikraum fast geräuschlos.

Eine Besonderheit ist beim Baugebiet „Soester Norden“ wichtig. Nach Prüfung durch die Untere Wasserbehörde der Stadt Soest ist für eine Erdsondenbohrung dort eine Tiefenbeschränkung wegen anstehenden Grundwassers vorgeschrieben. Bereits in einer Tiefe bis rund dreißig Meter stehen Grundwasserläufe an, die durch Bohrungen nicht verbunden werden dürfen. Deshalb wären im Soester Norden beim Einsatz von Erdwärmepumpen mehrere Erdsonden in den Boden einzubringen, was die Bohrkosten gegenüber Standorten ohne Tiefenbeschränkung deutlich verteuern würde. Wie das Prinzip der „Kalten Nahwärme“ grundsätzlich funktioniert, zeigt auch dieser 90sekündige Erklärfilm aus der Gemeinde Neustadt am Rübenberge bei Hannover in Niedersachsen: https://vimeo.com/383954520

4. Wie gestalten sich die Kosten für die Eigentümer?

Die Kosten für die Bauherren im Neubaugebiet „Soester Norden“ bei der Anwendung des Prinzips der „Kalten Nahwärme“ teilen sich insgesamt auf drei unterschiedliche Posten auf und gestalten sich folgendermaßen (jeweils Bruttoendpreise): Der Baukostenzuschuss für die Erschließung des Kalte-Nahwämenetzes liegt je nach Anschlussleistung zwischen 20.230,00€ und 48.552€. Mit dieser Zahlung erwirbt der Bauherr das Recht, ohne zeitliche Beschränkung die zweilagig ausgebrachten Kollektorflächen für Heizung, Warmwasserbereitung und Kühlung in seiner Immobilie zu nutzen. Für den Anschluss seiner Immobilie an dieses Wärmenetz entstehen Kosten von 5.236,00€. Diese einmaligen Kosten gewährleisten Zugang und Nutzungsmöglichkeit der „Kalten Nahwärme“ für den Hauseigentümer.

Zu dieser Einmalzahlung kommt eine monatliche Wärmekosten-Umlage in Höhe von rund 200,00 bis 220,00€. Mit dieser wird ein jährlicher Verbrauch von 10.000 kWh Wärme im zu errichtenden Wohngebäude finanziert. Darüber hinaus wird mit der Pauschale die Refinanzierung der Solewärmepumpe über fünfzehn Jahre gewährleistet, die im Eigentum der Stadtwerke Soest als Contracting-Geber bleibt. Drittens finanziert dieser monatliche Beitrag die Service-Pauschale der Stadtwerke Soest, wodurch sämtliche weitere Kosten für Wartung, Reparatur oder Betrieb der Anlage entfallen. Eine einmalige Anschaffung der Solewärmepumpe durch den Hauseigentümer selbst ist durch die Bundesförderung nach dem Programm „Wärmenetzsysteme 4.0“ ausgeschlossen. Das Förderprogramm schreibt vor, dass die Solewärmepumpen im Projekt „Kalte Nahwärme“ im Eigentum des Contracting-Gebers verbleiben, um Synergieeffekte beim Betrieb der Gesamtkollektorfläche zuverlässig nutzen und ein verlässliches Monitoring beim Betrieb der Anlage sicherstellen zu können.

5. Kostenvergleich Erdwärmepumpe mit Tiefenbohrung?

Vergleicht man die Kosten der herkömmlichen Erdwärmepumpe mit denen der „Kalten Nahwärme“ (vgl. auch Tabelle), so fallen bei der klassischen Erdwärmepumpe Kosten für die Wärmepumpe in Höhe von rund 20.000,00€ brutto an, wenn sie im Leistungsprofil in vollem Umfang den Leistungen der „Kalten Nahwärme“ entsprechen soll. Konkret müssen auch Installation, Rohrleitungen, Kühlfunktion, Warmwasserspeicher, Aggregat und Pufferspeicher im Paket enthalten sein. Zusätzlich entstehen Kosten für die Bohrung im Baugebiet „Soester Norden“ von durchschnittlich rund 12.500,00€. Ein Bohr-Einheitspreis ist nicht definierbar, da je nach Grundstück auch im „Soester Norden“ sowohl die notwendige Bohrtiefe als auch die Anzahl der Bohrlöcher differieren kann, was sich auf die Bohrkosten für die jeweiligen Bauherren auswirkt. Die hier genannten Kosten für eine adäquate Erdwärmepumpe und die ausreichende Verbringung von Erdsonden (Durchschnittswert) sind jeweils durch drei konkrete Angebote von Fachfirmen im Großraum Soest belegt und geprüft.

Zu berücksichtigen ist darüber hinaus Folgendes: Bei Ausfall, Reparatur oder Wartung der Wärmepumpe stehen nicht die Stadtwerke Soest in vollem Umfang für die garantierte Problemlösung zur Verfügung, sondern der Betreiber selbst muss für alle Kosten aufkommen. Gleiches gilt, wenn eine Erdbohrung erneuert werden muss, wenn geothermische Verwerfungen in Folge der Erdbohrung auftreten oder wegen der Lärmbelastung der Luftwärmepumpe eventuell juristische Auseinandersetzungen mit entsprechenden Kosten folgen. Die Energiekosten für den Betrieb der Erdwärmepumpe fallen für den Betreiber an und können monatlich mit rund 60,00€ veranschlagt werden. Außerdem muss die Finanzierung der Erdwärmepumpe, die sich beim Modell der „Kalten Nahwärme“ über die gesamte Vertragslaufzeit dehnt und mit der monatlichen Pauschale finanziert ist, per einmaliger Investition in Höhe von rund 20.000,00€ sichergestellt werden. In der Regel fallen hier jährlich Zinszahlungen in Höhe von mehreren hundert Euro an.

Rechnet man die Gesamtkosten auf die Laufzeit von fünfzehn Jahren bei beiden Projekten gegen, so ergeben sich beim Prinzip der „Kalten Nahwärme“ Kosten für die Hardware, das heißt Baukostenzuschuss Erschließung Kalte-Nahwärmenetz plus Hausanschluss von 19.100€ und Betriebskosten (ca. 200,00€ pro Monat) von 36.000,00€, das heißt in Summe 55.100€ für fünfzehn Jahre bei Absicherung aller Risiken und Ausschluss weiterer Kosten (bei Verbrauch von 10.000kWh Wärme).

Das klassische Erdwärmepumpen-Prinzip rechnet sich wie folgt (Bruttoendpreise): 20.000,00€ für die Wärmepumpe. Fällt sie aus, ist komplett defekt oder muss repariert oder gewartet werden, entstehen entsprechende Zusatzkosten, die sich heute nicht zuverlässig prognostizieren lassen. 12.500,00€ für die Erdbohrung. Die damit verbundenen Risiken wie die eventuelle Notwendigkeit von Nachbohrungen oder Lärmbelastung durch verschmutzte, defekte oder schlecht verarbeitete Luftwärmepumpen kommen hinzu und lassen sich heute über die Laufzeit von fünfzehn Jahren nicht zuverlässig vorhersehen. Die Strombetriebskosten für die Wärmepumpe müssen ebenfalls in der Gesamtberechnung berücksichtigt werden und betragen (bei rund 60,00€ pro Monat) auf die Gesamtlaufzeit rund 10.800,00€. Außerdem entstehen Finanzierungskosten für die Erdwärmepumpe von rund 300,00€ pro Jahr auf einen Finanzierungszeitraum von fünfzehn Jahren gerechnet. Daraus ergeben sich für das Modell der klassischen Wärmepumpe Gesamtkosten in Höhe von 47.800,00€ für die Laufzeit von fünfzehn Jahren, wobei die oben angesprochenen Risiken rund um das Projekt Tiefenbohrung in diesem Modell nicht seriös berücksichtigt werden können. Bei einer Laufzeit von fünfzehn Jahren ergibt sich so beim Prinzip der „Kalten Nahwärme“ ein höherer Kostenaufwand von rund 7.000,00€ oder 15%, wobei sämtliche Betriebsrisiken beim Contracting-Geber liegen, die Wertsteigerung der Gesamtimmobilie durch die Vermeidung von Wärmetechnik-Wildwuchs gewährleistet erscheint und Belastungen der nachbarschaftlichen Beziehungen etwa durch den Betrieb von Luftwärmepumpen ausgeschlossen ist.

6. Welche Leistungen sind konkret in diesen Kosten enthalten?

Enthalten sind der Baukostenzuschuss für die Erschließung des Kalten Nahwärmenetzes, der Hausanschluss für die Verbindung der Immobilie mit diesem System, die Wärmekosten für fünfzehn Jahre sowie die Finanzierung der Solewärmepumpe, die von den Stadtwerken Soest angeschafft und vom Hauseigentümer monatlich finanziert wird. Ebenfalls in diesen Kosten inbegriffen ist die Absicherung sämtlicher Risiken bei Ausfall der Solewärmepumpe bzw. für Reparatur, Wartung oder Verschleiß. Alle Zusatzkosten werden garantiert fünfzehn Jahre lang von den Stadtwerken Soest übernommen.

7. Sind die Kosten über die gesamte Vertragslaufzeit festgeschrieben?

Die einzigen Variablen in dieser Rechnung beim Prinzip der „Kalten Nahwärme“ ist der Wärmebedarf, das heißt die konkrete Abnahme. Sie ist in der Modellrechnung mit 10.000kWh Wärme auf den Durchschnittsverbrauch einer vierköpfigen Familie berechnet. Duschen immer alle kalt, kann der Verbrauch und damit die Kosten sinken, lieben die Familienmitglieder tropische Temperaturen in ihren vier Wänden auch im Januar, kann er entsprechend steigen. Aber als Faustwert taugt der zugrunde gelegte Verbrauch allemal. Die zweite Variable ist der Strompreis. Er lässt sich heute nicht auf Cent und Euro für einen Zeitraum von fünfzehn Jahren prognostizieren. Je nach Preisentwicklung steigt oder fällt so der Kostenaufwand für den energetischen Betrieb der Solewärmepumpe.

8. Muss jeder im Soester Norden an diesem Modell teilnehmen?

Die Antworten hierauf sind recht einfach. Ja, dieses Modell gilt für alle Bauwilligen im Neubaugebiet „Soester Norden“ und Nein, Ausnahmen davon gibt es keine. Der Rat der Stadt Soest hat bei der Projektierung vor allem zweierlei im Sinn gehabt. Man wollte von Seiten der Stadt eine innovative und ökologisch vorbildliche Lösung bei der Erschließung dieses Neubaugebiets mit rund 600 Wohneinheiten. Man wollte darüber hinaus aber auch die mittlerweile immer häufiger zutage tretende Problematik wegen überlauter Luftwärmepumpen unbedingt vermeiden. Rechtsstreitigkeiten, vergiftete Atmosphäre zwischen Nachbarn – diese Szenarien sollten bei der Projektierung von vorneherein ausgeschlossen werden. Wesentliche Motivation war auch das klar beschlossene Ziel der Stadt, bis ins Jahr 2030 klimaneutral zu werden. Dabei hilft das Modellprojekt „Soester Norden“ als eines der größten dieser Art in der Bundesrepublik Deutschland. Wie energieeffizient und klimaneutral dieses Prinzip ist, zeigt auch die Förderfähigkeit durch das BAFA im Programm „Wärmenetzsysteme 4.0“.

9. Was geht in das Eigentum der Bauleute über, welche Betriebskosten fallen an?

Mit dem Baukostenzuschuss finanziert der Bauherr einen Teil der Kosten für die Erschließung des Kalten Nahwärmenetzes. Er erwirbt in Teilen so die Wärmenetzinfrastruktur für sein Haus. Die Solewärmepumpe bleibt im Eigentum der Stadtwerke Soest. Mit seiner Wärmekostenpausschale für 10.000 kWh Wärme pro Jahr in Höhe von rund 200,00€ bis 220,00€ pro Monat bezahlt der Bauwillige zum einen seine Wärmekosten, des Weiteren auch die Finanzierungskosten für die Solewärmepumpe sowie die Einsatzgarantie der Stadtwerke für die Dauer von fünfzehn Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit ist die maximale Lebensdauer der Solewärmepumpe in der Regel erreicht und diese wird von den Stadtwerken Soest ersetzt. Für die Fortsetzung des Betriebs wie in den ersten fünfzehn Jahren muss ein Anschlussvertrag gezeichnet werden. Dann kann das Prinzip der Wärmekostenpauschale bei Erbringung aller Garantien durch die Stadtwerke Soest beibehalten werden. Es sind aber auch andere Konstrukte denkbar. Die dann fällige Höhe einer eventuellen Wärmekostenpauschale lässt sich heute nicht seriös vorhersagen. Da Teile der Infrastruktur ja dann bereits vorhanden sind (Kosten für die Erschließung des Kalten Nahwärmenetzes) kann man Stand heute jedoch davon ausgehen, dass sie geringer liegen könnten als zu Projektbeginn.

10. Lassen sich die erzielten Klimaschutzeffekte kostengünstiger erreichen?

Dafür fehlen Stand heute einschlägige Hinweise. Die positiven Effekte für Klimaschutz und Umwelt sind beim Prinzip der „Kalten Nahwärme“ erheblich und könnten kaum besser sein, weil keine Erdbohrung mit den damit verbundenen Risiken erfolgen muss. Kostenseitig sind bei klassischen Tiefenbohrungen mit Erdwärmepumpen immer etliche Unbekannte zu berücksichtigen, die eine ganz zuverlässige Prognostizierung aller Kosten auf die Laufzeit von fünfzehn Jahren zumindest wesentlich erschweren, wenn nicht sogar unmöglich erscheinen lassen. Hinzu kommt im „Soester Norden“ die von der Unteren Wasserbehörde ausgesprochene Tiefenbeschränkung für das Einbringen von Erdsonden.

11. Wie sieht die Vergleichsrechnung mit alternativen Wärmemodellen aus?

Die Gegenrechnung mit der klassischen Erdwärme-Tiefenbohrung ist umfassend erfolgt und liegt hier vor (vgl. auch Tabelle). Die Gegenrechnung etwa mit dem Prinzip Erdgas oder Heizöl erscheint weder opportun noch sinnvoll, da der Rat der Stadt Soest aus Klimaschutzgründen den Einsatz fossiler Energieträger beim Projekt „Soester Norden“ von vorneherein explizit ausgeschlossen hat.

12. Werden alle Zuschüsse zugunsten der Bauherren in das Modell eingerechnet?

Selbstverständlich werden sämtliche Zuschüsse, die derzeit möglich sind und angeboten werden (in erster Linie von BAFA und KfW), in das Prinzip „Kalte Nahwärme“ eingerechnet. Lediglich bei der Vergleichsrechnung mit dem Prinzip der klassischen Erdwärme-Tiefenbohrung besteht theoretisch eine Fördermöglichkeit durch das BAFA, die nur unter bestimmten Voraussetzungen zum Tragen kommt (konkreter Nachweis einer bestimmten Jahresarbeitszahl) und die deshalb hier in den Modellen unberücksichtigt geblieben ist. Sie könnte im Einzelfall aber bei ähnlichen Projekten beantragt und möglicherweise auch genehmigt werden.

13. Wie berechnet sich die Höhe des Baukostenzuschuss? Was ist enthalten?

Mit dem Baukostenzuschuss beteiligt sich der Bauherr an den Kosten für die doppellagige Verlegung des Kalten Nahwärmenetzes. Zusätzlich mit dem Hausanschluss erwirbt er so die Wärmenetzinfrastruktur für sein Haus. Mit insgesamt 19.100,00€ für die beiden Leistungen liegen die Kosten durchaus im vergleichbaren Rahmen der Kosten für die klassische Erdwärme-Tiefenbohrung bzw. die Erdwärmepumpe, wobei die Risiken durch die Tiefenbohrung, Lärmbelastung durch die Luftwärmepumpe oder die Notwendigkeit einer Nachbohrung nach einer bestimmten Zeit beim Prinzip „Kalte Nahwärme“ vollständig entfallen.

14. Wo finde ich die Technischen Anschlussbedingungen (TAB)?

Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) finden Sie auf unseren Hauptseiten unter:
"Netze" - "Kalte Nahwärme" zum Download. Hier der direkte Link: https://www.stadtwerke-soest.de/knw

15. Ist "BEG" das aktuell gültige KfW-Förderprogramm?

Ab dem 01.07.21 gilt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) www.kfw.de/beg. Das bislang gültige Förderprogramm „Energieeffizient Bauen (153)“ kann nun nicht mehr beantragt werden. Die KfW bietet im neuen BEG zwei Varianten an:

  1. Wohngebäude – Kredit (261)
  2. Wohngebäude – Zuschuss (461)

Für eine Förderung wird eine Bescheinigung über den Erfüllungsgrad und Energiequellenkennzahl der KNW benötigt. Diese finden Sie hier.

In beiden Varianten besteht die Möglichkeit eine Förderung in Form eines Tilgungszuschusses oder eines Investitionskostenzuschusses für ein KfW-Effizienzhaus zu erhalten. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Effizienzhausklasse:

Effizienzhaus

(Tilgungs-)zuschuss in % je Wohneinheit

Betrag je Wohneinheit

Effizienzhaus 40 Plus

25 % von maximal 150.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten

bis zu 37.500 Euro

Effizienzhaus 40

20 % von maximal 120.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten

bis zu 24.000 Euro

Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse

22,5 % von maximal 150.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten

bis zu 33.750 Euro

Effizienzhaus 55

15 % von maximal 120.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten

bis zu 18.000 Euro

Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse

17,5 % von maximal 150.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten

bis zu 26.250 Euro

 

Neu ist nun die sogenannte Erneuerbare-Energien-Klasse: Bei Erreichen einer „Effizienzhaus EE“- oder einer „Effizienzhaus NH“-Klasse erhöht sich der jeweils anzusetzende Prozentwert um zusätzliche 2,5 Prozentpunkte. […] Bei der „Effizienzhaus 40 Plus“-Klasse erhöht sich der Fördersatz nicht weiter.

 

Für die EE-Klasse gelten folgende Zusatzanforderungen an den Einsatz von Wärme aus erneuerbaren Energien

Der nach den Vorgaben des § 34 GEG berechnete Wärme- und Kälteenergiebedarf des Effizienzhauses muss bei einer EE-Klasse zu einem Mindestanteil von 55 % durch die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.

Dazu können folgende Arten der Wärmeerzeugung verwendet werden:

a) Nutzung von Solarthermie
b) Eigene Erzeugung und Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung, ausgenommen Stromdirektheizungen auf der Basis von Festkörperwärmespeicher
c) Nutzung von Geothermie/Umweltwärme/Abwärme mittels Wärmepumpe
d) Verfeuerung fester Biomasse
e) Verfeuerung direktbezogener gasförmiger Biomasse; über das Erdgasnetz bezogenes Biomethan ist ausschließlich bei KWK-Anlagen hinreichend und kann nur dort angerechnet werden
f) Anschluss an Wärme- oder Gebäudenetze, die zu mehr als 55 % durch die Arten der Wärmeerzeugung nach den Buchstaben a bis e gespeist werden

Die Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien können nach den Vorgaben des § 34 GEG kombiniert werden. Weitere Arten der Wärmeerzeugung sowie Ersatzmaßnahmen aus Abschnitt 4 GEG können nicht angerechnet werden.

Bei der Nutzung erneuerbarer Energien müssen neben den Anforderungen an den Mindestdeckungsanteil alle sonstigen relevanten Anforderungen der §§ 35 bis 38 sowie die §§ 40 und 44 GEG erfüllt werden. Die vereinfachte Flächenformel zur Nutzung von Solarthermie (§ 35 GEG) und Strom aus erneuerbaren Energien (§ 36 GEG) ist nicht anzuwenden.